Wir stehen im Erthal-Sozialwerk für Transparenz und eine offene Fehlerkultur und sind jederzeit für Sie da, sollten Sie Wünsche oder Anregungen zur Verbesserung haben.

Sind Sie mit einer Leistung nicht zufrieden? Haben Sie sich z.B. über Mitarbeitende, über Kolleg:innen, über Vorgesetzte oder über das Erthalsozialwerk geärgert? Müssen wir etwas ändern oder verbessern? Dann beschweren Sie sich, denn Ihre Meinung ist uns wichtig. Wir sind an einvernehmlichen Lösungen und Verbesserungsmöglichkeiten sehr interessiert.

Wer nimmt Ihre Beschwerde an?

Prof. Dr. Christoph Walther ist von Beruf Sozialarbeiter und hat über 30 Jahre in verschiedenen Einrichtungen der Sozialpsychiatrie im Würzburger Raum gearbeitet (Sozialpsychiatrischer Dienst, Wohnheim, Klinik). Heute arbeitet er als Professor für Soziale Arbeit an der Technischen Hochschule Nürnberg und bildet zukünftige Sozialarbeiter:innen aus. Prof. Christoph Walther ist erreichbar per Telefon: 0162/72 18 596 oder per Email: christoph.walther@th-nuernberg.de.

 

Wenn dies nicht möglich ist, wenden Sie sich an unsere unabhängige Hinweisgeberstelle.

 

Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz und unserer Hinweisgeberstelle

 

Was ist das Hinweisgeberschutzgesetz?

Das Hinweisgeberschutzgesetz ist eine gesetzliche Regelung, die Whistleblower vor Benachteiligungen schützt, wenn sie Informationen über rechtswidrige Handlungen oder Missstände innerhalb einer Organisation offenlegen. Es schafft einen rechtlichen Rahmen, um sicherzustellen, dass Hinweisgeber ohne Angst vor Repressalien auf mögliche Verstöße hinweisen können.

 

Wer gilt als Hinweisgeber?

Jede Person kann als Hinweisgeber/in gelten, wenn sie/er redliche Informationen über Verstöße gegen Gesetze, Verordnungen oder interne Richtlinien bereitstellt.

 

Welche Informationen können gemeldet werden?

Hinweisgeber können Informationen über jegliche rechtswidrigen Handlungen oder Missstände sein, in Bezug auf:

  • Verstöße gegen Gesetze und Verordnungen,
  • Gefährdung von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz,
  • Betrug, Bestechung oder Korruption,
  • Umweltverstöße,
  • Diskriminierung und Benachteiligung am Arbeitsplatz, und
  • sonstige Verstöße gegen die von uns gesetzten Standards, wie Leitbilder oder ethische Leitsätze übermitteln.

 

Wie kann ein Hinweis gemeldet werden?

Hinweise können auf dieser Seite (siehe unten) gemeldet werden. Die Daten, ob personalisiert oder anonym gehen an eine unabhängige von uns beauftragte Kanzlei ein, die alle Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes erfüllt, insbesondere die der Datenschutzgrundverordnung. Das bedeutet, dass Ihre Daten absolut vertraulich behandelt werden!

Eine neutrale Vertrauensperson, die über fundierte, juristische Kenntnisse verfügt bewertet die Hinweise nach Kriterien des Strafrechts, Arbeitsrechts, Antikorruptionsgesetzes oder nach reinen Verbesserungshinweisen und bearbeitet den Fall entsprechend.

 

Sie möchten einen Vorfall melden, der das Erthal-Sozialwerk betrifft? Sie können Ihren Hinweis gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) hier melden.